Haus, Wertpapierdepot, Familienunternehmen oder anderes Vermögen: Wer zu Lebzeiten festlegt, was nach dem eigenen Tod damit geschehen soll, möchte vor allem eines – dass der letzte Wille tatsächlich umgesetzt wird. Doch gerade bei größeren Vermögen, mehreren Erb*innen oder einer Unternehmensnachfolge kann die Abwicklung eines Nachlasses anspruchsvoll werden.

Das Thema gewinnt an Bedeutung: In den kommenden Jahren werden erhebliche Vermögenswerte auf die nächste Generation übertragen. Zugleich erreichen viele Unternehmer*innen der Babyboomer-Generation das Ruhestandsalter. Für viele Familien stellt sich deshalb die Frage: Wie lassen sich Vermögen und Unternehmen möglichst geordnet an die nächste Generation weitergeben?

„Testamentsvollstrecker*innen können dann dafür sorgen, dass die getroffenen Regelungen verlässlich umgesetzt werden. Steuerberater*innen haben die beste Voraussetzung, eine solche Vertrauensperson zu sein“, so Ronald Maul, Präsident der Steuerberaterkammer Saarland.

 

Wenn Erb*innen unterschiedliche Interessen verfolgen

Ein Erbfall ist für Angehörige nicht nur emotional belastend. Gleichzeitig müssen zahlreiche organisatorische, wirtschaftliche und steuerliche Fragen geklärt werden. Gibt es mehrere Erb*innen, müssen zudem unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang gebracht werden. Besonders komplex kann die Situation werden, wenn ein Unternehmen zum Nachlass gehört. Dann geht es nicht allein um die Verteilung von Vermögen, sondern möglicherweise auch um Arbeitsplätze, Investitionen und die wirtschaftliche Zukunft des Betriebs. Auch bei Immobilien, Beteiligungen oder umfangreicherem Kapitalvermögen kann eine professionelle Begleitung sinnvoll sein.

Eine Testamentsvollstreckerin oder ein Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den letzten Willen der verstorbenen Person entsprechend den testamentarischen Vorgaben umzusetzen und den Nachlass zu verwalten beziehungsweise auseinanderzusetzen. Damit kann sie oder er zugleich dazu beitragen, Konflikte unter den Erb*innen zu vermeiden oder zu entschärfen.

 

Warum die eigene Steuerberaterin oder der eigene Steuerberater infrage kommen kann

Viele Menschen denken bei ihrer Steuerberatung zunächst an Steuererklärungen, Jahresabschlüsse oder Steuerbescheide. Tatsächlich begleiten Steuerberaterinnen und Steuerberater ihre Mandantschaft häufig über viele Jahre und kennen dadurch deren wirtschaftliche Verhältnisse sehr genau.

Sie wissen beispielsweise, welche Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen vorhanden sind, kennen wirtschaftliche Zusammenhänge und haben oftmals bereits steuerliche Fragen einer geplanten Vermögens- oder Unternehmensnachfolge begleitet. Hinzu kommt ein über Jahre gewachsenes Vertrauensverhältnis. Durch diese andauernde Begleitung kennen Steuerberater*innen neben den wirtschaftlichen oft auch die familiären Strukturen. Viele Mandantinnen und Mandanten wünschen sich eine Person, die ihre Situation kennt, professionell handelt und auch dann für die Umsetzung ihrer Vorstellungen sorgt, wenn sie selbst nicht mehr eingreifen können.

Diese Kombination kann bei der Auswahl einer Person für die Testamentsvollstreckung von Bedeutung sein. Steuerberaterinnen und Steuerberater können grundsätzlich als Testamentsvollstrecker*innen tätig werden; die Tätigkeit ist mit dem Steuerberaterberuf vereinbar.

 

Nachfolge nicht auf die lange Bank schieben

Eine geordnete Vermögens- und Unternehmensnachfolge sollte möglichst nicht erst im hohen Alter zum Thema werden. Wer frühzeitig plant, kann festlegen, wer Vermögen erhalten soll, wie mit Immobilien oder Beteiligungen umgegangen werden soll und wie sich die Zukunft eines Unternehmens sichern lässt. Gerade bei größeren Vermögen und Unternehmensnachfolgen empfiehlt es sich deshalb, die notwendigen Fachleute frühzeitig einzubeziehen und die jeweiligen Zuständigkeiten klar zu regeln.

Auch die Entscheidung für eine*n Testamentsvollstrecker*in sollte gut überlegt sein. Schließlich erhält diese Person weitreichende Verantwortung für die Umsetzung des letzten Willens. Steuerberater*innen gehören wie Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen zu den Freien Berufen. Sie beraten eigenverantwortlich und gewissenhaft und unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Das schafft eine besondere Vertrauensbasis. Viele Kanzleien haben ihr Profil auf den Bereich der Testamentsvollstreckung erweitert und stehen als sachkundige Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

 

Fazit und Empfehlung von Kammerpräsident Maul:

„Wo rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen ineinandergreifen, können Steuerberater*innen einen wichtigen Beitrag leisten, Vermögen und Unternehmen geordnet an die nächste Generation zu übergeben. Orientierungshilfe bei der Suche nach qualifizierten Berater*innen bietet das amtliche Steuerberaterverzeichnis auf der Webseite der Steuerberaterkammer Saarland unter www.stbk-saarland.de.“

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